
Patientenverfügung / Vollmacht
Jede*r von uns wünscht sich, bis zuletzt selbstbestimmt und handlungsfähig leben zu können. Wenn Sie sich auf eine Situation vorbereiten möchten, in der Sie in Ihrer Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit eingeschränkt oder vielleicht gar nicht mehr in der Lage sind, mit anderen Menschen in Kontakt zu treten, ist es hilfreich, eine Patientenverfügung, eine Vollmacht oder eine Betreuungsverfügung zu erstellen.
- Was wünsche ich mir im Falle einer unheilbaren Erkrankung, nach einem schweren Unfall, bei Demenz ...?
- Wer soll meine Wünsche gegenüber Ärzt*innen, Pflegekräften und Behörden formulieren und durchsetzen?
- Wo möchte ich meine letzte Lebenszeit verbringen?
- Wer pflegt mich, wer besucht mich, wer regelt das Finanzielle ...?
- ...
Beim Ordnen und Verschriftlichen Ihrer Gedanken unterstützen wir Sie gerne. Es gibt zahlreiche Organisationen, die Internetpublikationen und Druckerzeugnisse mit Informationen zu dem Thema anbieten. Wir empfehlen die Broschüre "Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter". Sie enthält aktuelle Formulare zur Vorsorgevollmacht und Patienten- bzw. Betreuungsverfügung. Einen kostenlosen Download gibt es beim Bayerischen Justizministerium unter https://www.justiz.bayern.de/service/vorsorge/. Gerne unterstützen wir Sie auch persönlich und erläutern das Thema im Zusammenhang mit Ihrer aktuellen Lebenssituation in einem für Sie kostenlosen Gesprächstermin mit unseren hierzu ausgebildeten ehrenamtlichen Mitarbeitern. Zu Ihrem individuellen Termin bringen Sie bitte nach Möglichkeit einen Download der Vordrucke mit.
Auch wenn unser Angebot kostenlos ist, freut sich der Verein über eine Spende für seine vielfältigen Aufgaben.
Ansprechpartnerinnen:
Carla Rosengarten
Angelika Geiger-Küpper
Anmeldung und Informationen:
Büro: 08821 966511 (Bitte ggf. auf Anrufbeantworter sprechen, Sie werden zurückgerufen.)
Hinweis:
Unsere Berater*innen werden in einer mehrtägigen Fortbildung in der Bamberger Hospizakademie auf diese Aufgabe vorbereitet. Komplizierte wirtschaftliche, familiäre oder gesundheitliche Fragen mit Ihnen zu besprechen, übersteigt jedoch unsere Kompetenz. Hier empfehlen wir dann in unserem Gespräch, dass Sie einen Rechtsanwalt, Notar oder Ihren Arzt kontaktieren.

